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Oberbank eBankingAufgrund von Wartungsarbeiten ist das Oberbank eBanking von 02:00 bis 03:00 Uhr nicht verfügbar. Seit 13.01.2018 ist die EU-Zahlungsdienstrichtlinie 2015/2366 in Kraft und es gelten u.a. folgende neue Regelungen:. Für ausgehende Fremdwährungszahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist nur mehr das Spesenkennzeichen. Bdquo;SHA –Spesenteilung“ gesetzlich erlaubt. Valutagleiche Gutschrift von Fremdwährungseingängen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n KundenberaterIn.
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